1.0 Liefervertrag
1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere Bestellungs-Annahme zustande.

1.3 Unsere Lieferungsbedingungen sind Bestandteil jedes Liefervertrages. Änderungen und Ergänzungen des Liefervertrages sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

1.4 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung sowie der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen. Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelkaufgeschäft und schließen jedwede andere Vereinbarung aus.1.5 Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot (wenn es vom Käufer angenommen wird) oder der Bestellung des Käufers (wenn diese von uns angenommen wird). Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Käufer die Verantwortung, und der Käufer ist dafür verantwortlich, uns jegliche erforderliche Informationen bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.

2.0 Preis
2.1 Die Preise gelten für Lieferungen ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Soweit wir bereit sind, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.

2.2 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- und Herstellungskosten) erforderlich oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.

3.0 Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Angaben über Lieferzeiten beziehen sich auf den Abgang der Waren ab Werk und sind stets unverbindlich, es sei denn, wir haben mit dem Käufer ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Teillieferungen sind zulässig.

3.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige von uns nicht verschuldete Ereignisse, soweit sie auf die Fertigstellung und Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind, berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch, wenn die vorerwähnten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in welchem wir uns im Verzug befinden.

3.3 Erwächst dem Käufer wegen einer Lieferverzögerung, die auf unser Verschulden zurückzuführen ist, ein Schaden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen.

3.4 Befinden wir uns in Lieferverzug, so hat der Käufer anstelle des Anspruches gemäß Abschn. 3.3 das Recht, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten.

3.5 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Käufern über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Lieferung frei Haus oder die Versendungskosten übernommen haben.

4.0 Zahlung
4.1 Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei von uns benannter Zahlstelle zu leisten; maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Der Skontoabzug wird nicht gewährt, wenn der Käufer sich wegen anderer Zahlungen in Verzug befindet, oder bei Hereinnahme eines Wechsels. Kein Skonto gewähren wir auf das Entgelt für Dienstleistungen.

4.2 Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, dürfen wir - ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche - nach unserer Wahl: - den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; oder - den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 % p. a. über dem jeweiligen Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks bedarf unserer Zustimmung. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Lieferungen in das Ausland sind von der Eröffnung eines unwiderruflichen/ bestätigten Akkreditivs bei der Bank des Käufers (oder einer für uns akzeptablen anderen Bank) abhängig. In diesem Einzelfall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Richtlinien und Bräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC-Publikation Nr. 500, vorgenommen wird.

4.4 Wir sind berechtigt, per Nachnahme zu liefern.

4.5 Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsabschluß oder wird uns nachträglich bekannt,dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Käufers Bedenken bestehen, so können wir bei allen in Abwicklung befindlichen Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so werden sämtliche gegen den Käufern bestehenden Zahlungsansprüche - auch die gestundeten - zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

4.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen durch den Käufer ist nur statthaft, wenn die Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

5.0 Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft.

5.2 Der Käufer darf vor restloser Bezahlung den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

5.3 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen dessen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt; Wir können andernfalls verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5.4 Bei Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren auch zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis ihres Rechnungswertes zum Wert der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich.

5.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Wunsch des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten treffen wir.

6.0 Sachmangelhaftung
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
6.1 Die Sachmangelhaftung für neue und gebrauchte Artikel beträgt 24 Monaten. Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

6.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer ausdrücklichen Garantiezusage, Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich einer ausdrücklichenGarantiezusage, Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einer einfachen Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

6.3 Rügen wegen erkennbarer Mängel sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen mit genauer Begründung schriftlich und gemäß § 377 HGB geltend gemacht werden. Rügen wegen verdeckter Mängel müssen in der vorerwähnten Form und gemäß § 377 HGB geltend gemacht werden.

6.4 Wir haften nicht für Mängel, die auf nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Solche Umstände sind z.B. die Verletzung von Einbau- oder Bedienungsvorschriften, Wartungsfehler, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlicher Verschleiß sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommene unsachgemäße Eingriffe in den Liefergegenstand.

6.5 Beanstandete Teile sind uns sorgfältig verpackt mit verschlossenen Anschlüssen einzusenden.

6.6 Für Gewährleistungsansprüche betreffend ein gemäß Abschn. 6.1 neu geliefertes Teil gelten ebenfalls Abschn. 6.0 bis 6.5.

7.0 Weitere Bestimmungen
7.1 Wir sind berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderungen oder Verbesserungen weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.

7.2 Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

8.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und die Bestimmungen des Kollisionsrechtes, die die Anwendung eines anderen Rechts verlangen würden, finden keine Anwendung.

8.2 Erfüllungsort ist Bücken. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind wir, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, berechtigt, die Klage bei dem Gericht in Nienburg zu erheben. Wir haben das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. (Stand: Juni 2009)